Pressemitteilung Landratsamt Cham - St. Gunther
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Regelungen für Schulen und Kitas
Weitere Verschärfungen sind derzeit nicht vorgesehen. Insbesondere bleibt es an den Schulen mit Ausnahme der Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen bei den bisherigen Regelungen. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Unterrichtsraum wird nicht angeordnet. Der Präsenzunterricht findet weiterhin statt. Auch für die Kindertagesstätten ändert sich vorerst nichts. Die Größe der festen Gruppen bleibt. Für Kindergartenkinder besteht auch keine Maskenpflicht.
Diese Entscheidung des Gesundheitsamtes am Landratsamt Cham beruht darauf, dass in den Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis Cham bis jetzt keine signifikante Ausweitung des Infektionsgeschehens festgestellt wurde. Landrat Franz Löffler ist froh darüber: „Mir zeigt das, dass sich Schüler und Lehrer an die Regeln halten. Ich danke allen Beteiligten dafür und hoffe, dass dies auch weiterhin gelingt und Distanzunterricht oder Schichtmodelle in Schule und Kindergarten vermieden werden können.